Wichtige Ankündigung
Liebe Forengemeinde,

Wir führen hinter den Kulissen aktuell Gespräche, nach deren Beendigung wir hoffen, euch das Forum weiterhin als Informationsquelle bereitstellen zu können.
Daher haben wir uns entschlossen das Forum über das geplante Abschaltdatum (30.06.2024) hinaus erst einmal am Leben zu halten.

In diesem Zuge haben wir aktuell die Möglichkeit zur Registrierung für neue Benutzer deaktiviert.

Näheres folgt in Kürze...

Euer MINI²-Team


Weitere Infos erhaltet Ihr im zugehörigen Thema: Time to Say Goodbye: MINI² geht am 30.06.2024 in den Ruhestand

Rückgaberecht, Entschädigung
#1

Hallo,

dieses Thread bezieht sich auf dieses Thema:
http://www.mini2.info/forum/showthread.php?t=36843

Ich war nun bestimmt schon an die 15 mal in der Werkstatt, wegen immer desselben Fehlers (motorkontrollleuchte). Ausgetauscht wurde bereits meiner Meinung nach fast alles bis auf den Motor (guter Witz, oder?)
Zudem habe ich noch bis Juni eine EuroPlus Zusatzgarantie.

Die bekommen das Problem einfach nicht gebacken. Jetzt muss ich wieder warten, bis aus München eine Antwort von irgendwelchen Ingenieuren kommt. So langsam hab ich keine Geduld mehr.

Gibt es kein Gesetz oder Ähnliches wobei der Händler den Fehler spätestens beim 3. Werkstattbesuch beheben muss, ansonsten kann man das Auto zurückgeben und ein neues vergleichbares vordern? Oder wurde soetwas durch den Kaufvertrag festgelegt?

Was wenn ich das Auto mal verkaufen möchte und der Fehler immer wieder auftritt... das kann doch nicht so weitergehen.

Am liebsten wurde ich denen das Auto aufn Hof stellen und mein Geld zurück fordern. Einfach eine Schweinerei.

Kann man eine Entschädigung für die Zeit und das Benzin das drauf ging fordern?


Danke für eure Hilfe.
Zitieren
#2

glaube nicht dass das geht mit Baujahr 2005....

[Bild: 118720555600001.jpg]
Zitieren
#3

Nach 6 Werkstattbesuchen habe ich letzte Woche mein 1er BMW gewandelt!
Habe mir einen neuen Lagerwagen ausgesucht, der auch schon wieder rumzickt!
Zitieren
#4

klingt ja interessant.
aber das ist kein bald 3 jahre alter wagen, oder?

wie hast du das gemacht? direkt das thema beim verkäufer angesprochen?
Zitieren
#5

Er war 10 Monate alt und ein Leasingwagen. Also musste also der Leasingvertrag und der Wagen zurück. Und dann beides neu.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste
Wichtige Ankündigung
Liebe Forengemeinde,

Wir führen hinter den Kulissen aktuell Gespräche, nach deren Beendigung wir hoffen, euch das Forum weiterhin als Informationsquelle bereitstellen zu können.
Daher haben wir uns entschlossen das Forum über das geplante Abschaltdatum (30.06.2024) hinaus erst einmal am Leben zu halten.

In diesem Zuge haben wir aktuell die Möglichkeit zur Registrierung für neue Benutzer deaktiviert.

Näheres folgt in Kürze...

Euer MINI²-Team


Weitere Infos erhaltet Ihr im zugehörigen Thema: Time to Say Goodbye: MINI² geht am 30.06.2024 in den Ruhestand