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Rechtslage Chiptuning
#1

Hi,
bitte lesen !!!!!

Gruß Ötzi
.doc Rechtslage Tuning.doc Größe: 32,5 KB  Downloads: 310

Alte Rennfahrer Weisheiten:
Hubraum kann durch nichts ersetzt werden.
Fehlende Leistung kann durch Streckenkenntnis ersetzt werden.
Auch das beste Material hindert den Fahrer nicht daran Fehler zu machen.
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#2

hatten wir nich schonmal so en thread ?
wo issen der hingekommen ? Head Scratch
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#3

2mD schrieb:hatten wir nich schonmal so en thread ?
wo issen der hingekommen ? Head Scratch
@ 2mD
Diese Ausführung habe ich im Internet gefunden.
Weis natürlich nicht im einzelnen, wie rechtskräftig alles noch ist ?
Permanente Rechtsänderungen sind ja der Alltag.

Gruß Ötzi

Alte Rennfahrer Weisheiten:
Hubraum kann durch nichts ersetzt werden.
Fehlende Leistung kann durch Streckenkenntnis ersetzt werden.
Auch das beste Material hindert den Fahrer nicht daran Fehler zu machen.
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#4

is nix wirklich neues, steht schon recht lange auch beim VDAT drin: http://www.vdat.de/prg13d.htm
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#5

Klar, Cremi - nix neues - sollte sich aber jeder ma mit beschäftigen und Veränderungen am Fahrzeug nicht so auf die leichte Schulter nehmen.

Solange nix passiert, is ja alles ok. Aber, lass ma einen Unfall mit Personenschaden stattfinden, an dem ein Tuning Fahrzeug beteiligt ist...

Cheers

Proud member of the turbo-P.I.M.L.-racing-team Mr. Gulf
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#6

naja, mittlerweile sollte eigentlich so ziemlich jeder mitbekommen haben, daß Änderungen am Fahrzeug, insbesondere Leistungssteigerungen der Versicherung gemeldet und in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden müssen, und daß Änderungen für die es keine TÜV-Abnahme gibt, wie z.B. das Entfernen des Prekats (Sinnhaftigkeit hin oder her) zum Erlöschen der Fahrzeug-ABE führen.

Das Thema wurde ja schon desöfteren diskutiert.

Aber danke für´s Ansprechen, gibt ja immer wieder Leute die meinen, ihre geänderte Motorsoftware etc. nicht eintragen lassen zu müssen.
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