02.10.2016, 11:59
Warst du denn schon bei ein Händler zwecks Inzahlungnahme? Was wollten die dir geben?
-Team
il Mister schrieb:Ich ruf morgen mal bei meiner Rechtsschutzversicherung an und frag, was die meinen. Theoretisch müsste der eBay-Käufer ihn ja abnehmen. Aber Recht haben und Recht bekommen sind ja zwei Paar Schuhe.
-Team