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Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis ??!!
#3

Es müsste aus dem TüV-Dokument hervorgehen, was zu tun ist. Wenn eine Einzelabnahme erfolgt ist (der TüV also das Dokument erstellt hat), dann ist das ein (Einzel-)Gutachten. Bei mir steht auf dem Dokument daß das Untersuchungsergebnis in die Fzg-Papiere einzutragen ist, allerdings erst bei nächster Gelegenheit, sprich wenn man eh mal zur Zulassungsstelle muss. Es reicht dann also das mitführen der Abnahmebescheinigung.
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Nachrichten in diesem Thema
Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis ??!! - von frank_gayer - 22.06.2005, 21:17
Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis ??!! - von 2mD - 22.06.2005, 21:26
Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis ??!! - von huxley - 23.06.2005, 08:47

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